Die Gwup hat gar nichts exakt aufgeschrieben.
Erbracht werde sollte ein anständiger Nachweis. Statt dessen kamen der/die „Skeptiker“ mit einer Indizienkette aus 6 Studien und der Behauptung von 10.000 weiteren Studien und überwältigender Einigkeit der Scientific Community.
Kann ja alles sein, nur spricht eben vieles gegen das Viren-Konzept. Lanka hat gefordert, es zu beweisen.
Aus dem Sitzungsprotokoll:
10:55 Lanka-Verteidiger Assessor Schreiner fragt nach Unterschied zwischen Beleg und Beweis. Gutachter: „In der Biologie gibt es nur Indizien.“
Oder:
– Assessor Schreiner: Sie sagten eben, wenn Ribosomen da sind, dann ist es kein Virus. Habe ich Sie da falsch verstanden?
– Gutachter P.: Richtig, das ist die gängige Definition.
Dazu Zitat aus einer Email-Mitteilung des RKI:
„Masernviren… messen 120 – 400 nm Durchmesser und enthaltenn dann oftmals auch Ribosomen in ihrem Innern.“
Kurz: Nix Genaues weiß man nicht in der Masern-Kunde.
Redaktion
6 Jahre vor
Danke für die Klarstellung. So genau haben wir den Prozess dann doch nicht verfolgt. Da wird die Frage von D. Albrecht gleich wieder spannend. Irgendwelches biologisches Material muss man ja im Labor züchten … und wenn es Krebs heilt?
Huch, das liest sich ja wie ein Krimi:
Gutachter: Indizienstärke sei, daß das Masernvirus synthetisch vollständig hergestellt werden kann, es sei aber ethisch umstritten. Lanka fordere als Nachweis der Existenz lediglich die Publikation und Größe, nicht den Zusammenhang mit einer Krankheit.
Richter: Wollen keine Wortklauberei betreiben. Warum solle man einen Mikroorganismus Masernvirus nennen, wenn er keine Masern mache?
Gutachter weiter: Nachweis des Virus sei auch durch Antikörper erbracht. Man könne nur anhand der Nukleinsäure vorhersagen, welcher Erreger es ist ohne ihn zu kennen…
Nach Dr.Lanke und dem BGH Urteil ist das Masernvirus medizinisch nicht nachgewiesen.Also was hat man ihr gespritzt ???
Nicht ganz richtig. Das Urteil scheiterte an einem Verfahrensfehler, die Skeptiker haben es exakt aufgeschrieben:
https://blog.gwup.net/2016/02/16/masern-prozess-sieg-in-der-sache-niederlage-im-formalen/
Die Gwup hat gar nichts exakt aufgeschrieben.
Erbracht werde sollte ein anständiger Nachweis. Statt dessen kamen der/die „Skeptiker“ mit einer Indizienkette aus 6 Studien und der Behauptung von 10.000 weiteren Studien und überwältigender Einigkeit der Scientific Community.
Kann ja alles sein, nur spricht eben vieles gegen das Viren-Konzept. Lanka hat gefordert, es zu beweisen.
Aus dem Sitzungsprotokoll:
10:55 Lanka-Verteidiger Assessor Schreiner fragt nach Unterschied zwischen Beleg und Beweis. Gutachter: „In der Biologie gibt es nur Indizien.“
Oder:
– Assessor Schreiner: Sie sagten eben, wenn Ribosomen da sind, dann ist es kein Virus. Habe ich Sie da falsch verstanden?
– Gutachter P.: Richtig, das ist die gängige Definition.
Dazu Zitat aus einer Email-Mitteilung des RKI:
„Masernviren… messen 120 – 400 nm Durchmesser und enthaltenn dann oftmals auch Ribosomen in ihrem Innern.“
Kurz: Nix Genaues weiß man nicht in der Masern-Kunde.
Danke für die Klarstellung. So genau haben wir den Prozess dann doch nicht verfolgt. Da wird die Frage von D. Albrecht gleich wieder spannend. Irgendwelches biologisches Material muss man ja im Labor züchten … und wenn es Krebs heilt?
Huch, das liest sich ja wie ein Krimi:
Gutachter: Indizienstärke sei, daß das Masernvirus synthetisch vollständig hergestellt werden kann, es sei aber ethisch umstritten. Lanka fordere als Nachweis der Existenz lediglich die Publikation und Größe, nicht den Zusammenhang mit einer Krankheit.
Richter: Wollen keine Wortklauberei betreiben. Warum solle man einen Mikroorganismus Masernvirus nennen, wenn er keine Masern mache?
Gutachter weiter: Nachweis des Virus sei auch durch Antikörper erbracht. Man könne nur anhand der Nukleinsäure vorhersagen, welcher Erreger es ist ohne ihn zu kennen…
https://impfen-nein-danke.de/masernvirus-vor-gericht/