Im Wiki wird angeblich neutral und objektiv berichtet …
Faktisch wird jedoch Bild-Zeitungsniveau zur Vorbereitung auf das Ostfriesen-Abitur betrieben:
Der Ausreiseantrag wird im Artikel auf die umstrittene Auswanderung aus der DDR reduziert – was komplett falsch ist!
Korrigierende Einträge werden innerhalb kürzester Frist gelöscht – auch auf der Diskussionsseite bzw. später stehengelassen und komplett ignoriert
Der Ausreiseantrag wurde generell für Reisen in das visumpflichtige Ausland abgefordert und einhielt u.a. die Fragen „von wann bis wann“ und „Zweck der Reise“ also Studium oder Dienstreise – Dieses Formular wurde später auch für DDR-Auswanderer verwendet mit der handschriftlichen Ergänzung/ Präzisierung „Antrag auf ständige Ausreise“!
Später entstand die Redewendung habe Ausreiseantrag gestellt …
Auszug aus Diskussionsseite: … „schrieb ich hier vor ein paar Tagen, daß ein Ausreiseantrag normalerweise vor jedem beabsichtigten – zeitlich befristetem – Auslandsaufenthalt in Ländern mit Visumpflicht zu stellen war und sich nicht nur mit der BRD-Auswanderung beschäftigte ! Diesen Beitrag habt Ihr leider ohne Kommentar und Rückfrage gelöscht – warum ?! Ich dachte es geht hier um eine objektive Wissenssammlung/Lexikon und nicht um einen Propagandaartikel der Bild-Zeitung ! Ich selbst stellte zwischen 1974 und 1980 mehrere Ausreiseanträge – ohne politische Benachteiligungen ! Warum ? Für „Freundschaftsreisen“ mit Jugendtourist in Zügen mit ca. 700 Personen reichte der Personalausweis und ein Sammelvisum beim Organisator.
Für mein Teilstudium in der Ukrainischen Sowjetrepublik erhielt ich einen Dienstreisepaß. Dieser wurde mir unmittelbar vor der Abreise ausgehändigt und ich mußte ihn nach der Rückkehr sofort zurückgeben. Bemerkenswert waren die Eintragungen: Ursprünglich weltweit nutzbar, enthielt dieser einen großen Stempel mit sämtlichen sozialistischen Staaten in Tabellenform. Dann wurden alle Länder durchgestrichen, die nicht auf der Strecke zwischen der DDR und der UdSSR lagen, blieben also Polen, CSSR, Ungarn und UdSSR übrig. Am Studienort angekommen bekamen wir einen Stempel „только город Харьков“, d.h. Aufenthalt nur in der Stadt Charkow erlaubt … Zumindestens einen derartigen „Nicht-BRD-Ausreiseantrag“ befindet sich noch in meinem Besitz und kann/wird demnächst eingescannt werden. Ich erwarte mehr Objektivität auf dieser Plattform !Fetter Text“
Die Löschung seiner hier erwähnten Texteinfügung vom 1. Dezember erfolgte keineswegs ohne Kommentar und Rückfrage sondern mit der Begründung: Diesen an dieser Stelle inhaltlich unpassenden Hinweis bitte auf die Diskussionsseite stellen. Unpassend waren seine Einfügung und ist auch dieser Diskussionsbeitrag, weil es in dem Lemma, wie unmissverständlich im ersten Satz zu lesen ist, um den Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR geht und nicht, wie der Anonymus es versteht, zum Beispiel um einen Ausreiseantrag bezüglich einer Freundschaftsreise in die Sowjetunion.–Gloser 12:57, 4. Dez. 2010 (CET)
Hallo hier ist wohl etwas gründlich mißverstanden worden – was andere auch bemerkt und beanstandet haben: Der Lexikoneitrag lautet „Ausreiseantrag“ und nicht „Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR“ selbst oder gerade weil dies umgangssprachlich gleich gesetzt wurde !!! Von einem Internetlexikon erwarted man doch eine objektive Auskunft zu einem Thema einschl. sämtlicher Querverweise ! MfG Holger-in-DD@web.de (nicht signierter Beitrag von 92.195.169.143 (Diskussion) 13:28, 8. Dez. 2010 (CET))
Im Wiki wird angeblich neutral und objektiv berichtet …
Faktisch wird jedoch Bild-Zeitungsniveau zur Vorbereitung auf das Ostfriesen-Abitur betrieben:
Der Ausreiseantrag wird im Artikel auf die umstrittene Auswanderung aus der DDR reduziert – was komplett falsch ist!
Korrigierende Einträge werden innerhalb kürzester Frist gelöscht – auch auf der Diskussionsseite bzw. später stehengelassen und komplett ignoriert
Der Ausreiseantrag wurde generell für Reisen in das visumpflichtige Ausland abgefordert und einhielt u.a. die Fragen „von wann bis wann“ und „Zweck der Reise“ also Studium oder Dienstreise – Dieses Formular wurde später auch für DDR-Auswanderer verwendet mit der handschriftlichen Ergänzung/ Präzisierung „Antrag auf ständige Ausreise“!
Später entstand die Redewendung habe Ausreiseantrag gestellt …
Auszug aus Diskussionsseite: … „schrieb ich hier vor ein paar Tagen, daß ein Ausreiseantrag normalerweise vor jedem beabsichtigten – zeitlich befristetem – Auslandsaufenthalt in Ländern mit Visumpflicht zu stellen war und sich nicht nur mit der BRD-Auswanderung beschäftigte ! Diesen Beitrag habt Ihr leider ohne Kommentar und Rückfrage gelöscht – warum ?! Ich dachte es geht hier um eine objektive Wissenssammlung/Lexikon und nicht um einen Propagandaartikel der Bild-Zeitung ! Ich selbst stellte zwischen 1974 und 1980 mehrere Ausreiseanträge – ohne politische Benachteiligungen ! Warum ? Für „Freundschaftsreisen“ mit Jugendtourist in Zügen mit ca. 700 Personen reichte der Personalausweis und ein Sammelvisum beim Organisator.
Für mein Teilstudium in der Ukrainischen Sowjetrepublik erhielt ich einen Dienstreisepaß. Dieser wurde mir unmittelbar vor der Abreise ausgehändigt und ich mußte ihn nach der Rückkehr sofort zurückgeben. Bemerkenswert waren die Eintragungen: Ursprünglich weltweit nutzbar, enthielt dieser einen großen Stempel mit sämtlichen sozialistischen Staaten in Tabellenform. Dann wurden alle Länder durchgestrichen, die nicht auf der Strecke zwischen der DDR und der UdSSR lagen, blieben also Polen, CSSR, Ungarn und UdSSR übrig. Am Studienort angekommen bekamen wir einen Stempel „только город Харьков“, d.h. Aufenthalt nur in der Stadt Charkow erlaubt … Zumindestens einen derartigen „Nicht-BRD-Ausreiseantrag“ befindet sich noch in meinem Besitz und kann/wird demnächst eingescannt werden. Ich erwarte mehr Objektivität auf dieser Plattform !Fetter Text“
Die Löschung seiner hier erwähnten Texteinfügung vom 1. Dezember erfolgte keineswegs ohne Kommentar und Rückfrage sondern mit der Begründung: Diesen an dieser Stelle inhaltlich unpassenden Hinweis bitte auf die Diskussionsseite stellen. Unpassend waren seine Einfügung und ist auch dieser Diskussionsbeitrag, weil es in dem Lemma, wie unmissverständlich im ersten Satz zu lesen ist, um den Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR geht und nicht, wie der Anonymus es versteht, zum Beispiel um einen Ausreiseantrag bezüglich einer Freundschaftsreise in die Sowjetunion.–Gloser 12:57, 4. Dez. 2010 (CET)
Hallo hier ist wohl etwas gründlich mißverstanden worden – was andere auch bemerkt und beanstandet haben: Der Lexikoneitrag lautet „Ausreiseantrag“ und nicht „Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR“ selbst oder gerade weil dies umgangssprachlich gleich gesetzt wurde !!! Von einem Internetlexikon erwarted man doch eine objektive Auskunft zu einem Thema einschl. sämtlicher Querverweise ! MfG Holger-in-DD@web.de (nicht signierter Beitrag von 92.195.169.143 (Diskussion) 13:28, 8. Dez. 2010 (CET))